Erfolgreichste Saison der NLZ-Geschichte


14. Juni 2017
Der SV Horn darf sich über zahlreiche Titel in den Nachwuchsligen freuen

Insgesamt sechs Mannschaften in den Alterskategorien U15-U18 schickte das NLZ Horn in der abgelaufenen Saison ins Rennen. Dabei feierten die Teams allesamt eine erfolgreiche Saison, die wir euch im folgenden Überblick zusammengefasst haben:

U15 Landesliga / U16-JHG

Der jüngste Jahrgang im Nachwuchsleistungszentrum darf sich nach der ersten gemeinsamen Spielzeit Landesmeister und somit beste Mannschaft Niederösterreichs nennen. Dank des großen Kaders bietet sich auch die Möglichkeit eine zweite Mannschaft in der nächsthöheren Kategorie U16 zu stellen, wo in der JHG der starke zweite Platz erreicht werden konnte.

U16 Landesliga / U17-JHG

Der folgende Jahrgang wusste ebenso mit starken Leistungen zu überzeugen und kürte sich zum zweitbesten Team Niederösterreichs. Die zweite Mannschaft dieser Altersklasse konnte sich in der U17-JHG gegen die ein Jahr älteren Kontrahenten durchsetzen und den Meistertitel sichern.

U17 Landesliga

Die U17 wollte den jüngeren Kollegen um nichts nachstehen und sicherte sich im letzten Spiel gegen den direkten Konkurrenten SG Waidhofen/Ybbs den Landesmeistertitel.

U18 – Gebietsliga NW/Waldviertel

Die routiniertesten unter den Nachwuchskickern sind aktuell nicht nur in der U18-Landesliga im Einsatz, sondern sammeln bereits erste Erfahrungen im Männerfußball. Jeweils ein Spiel vor Saisonende liegen die Horner sowohl in der U18 als auch in der Gebietsliga NW/Waldviertel auf einem guten Platz im Tabellenmittelfeld.

Bei dieser Gelegenheit möchte sich der SV Horn bei allen Spielern und deren Eltern für den unersättlichen Einsatz bedanken. Mit dem erfolgreichsten Jahr seit dem Bestehen des Nachwuchsleistungszentrums haben sich die Nachwuchskicker, die Betreuer und alle Unterstützer selbst für ihre harte Arbeit belohnt.

 

Abschließend möchte sich das NLZ noch für die Unterstützung des Vereins und aller Internatsbeteiligten bedanken, ohne die dieser tolle Erfolg nicht möglich gewesen wäre.