Stadionverbot und Strafsenatsurteil


28. November 2016
Zwei Entscheidungen zum Vorfall beim LASK-Spiel

Am Montag trat der Strafsenat der Bundesliga zusammen, um die Entscheidung zum Vorfall beim Spiel SV Horn - LASK zu fällen. Dabei wurde entschieden, dass der SV Horn eine Geldstrafe von € 2000 – davon € 1000 bedingt – zu tragen hat.

Der Strafsenat der Bundesliga lobte ausdrücklich die Reaktion und das Handeln des SV Horn, da jedoch laut Regulativ eine Bestrafung verschuldensunabhängig zwingend vorgesehen ist, war diese Entscheidung unausweichlich.

Der SV Horn steht für Vielfalt, Weltoffenheit und Respekt, weswegen das Verhalten des Stadionbesuchers nicht geduldet werden kann. Mittlerweile konnte der Besucher vom Verein ausfindig gemacht und ihm das örtliche Stadionverbot ausgesprochen werden.